Plön, 20.01.2026
Drohnen erfreuen sich großer Beliebtheit – ob für private Luftaufnahmen, zur Freizeitgestaltung oder für gewerbliche Zwecke. Die Stadt Plön weist in diesem Zusammenhang auf die geltenden Regelungen für Drohnenflüge hin, die insbesondere dem Schutz sensibler Bereiche, der Sicherheit der Bevölkerung und dem Schutz der Privatsphäre dienen.
Laut der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul.de) ist der Betrieb von Drohnen über fast allen Plöner Seen – darunter Großer Plöner See, Schöhsee, Behler See und Höftsee – grundsätzlich verboten. Auch über militärischen Anlagen, Polizeistationen, Bundesstraßen (B 430, B 76) sowie entlang der Bahnlinie Kiel–Lübeck dürfen Drohnen nicht gestartet oder betrieben werden.
Diese Regelungen schützen nicht nur unsere wertvollen Natur- und Landschaftsräume, sondern auch die Menschen, die hier leben oder Urlaub machen. Drohnen dürfen weder die Sicherheit anderer gefährden noch die Privatsphäre verletzen – insbesondere beim Überfliegen von Grundstücken, Gärten oder Menschenansammlungen.
Die Stadt Plön ruft dazu auf, verantwortungsvoll und rücksichtsvoll mit Drohnen umzugehen. Neben den ökologischen Aspekten geht es auch darum, Unfälle zu vermeiden und die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren.
Zur Aufklärung und Sensibilisierung hat die Stadt Plön ein Informationsblatt erstellt, das die wichtigsten Regelungen übersichtlich zusammenfasst. Es ist ab sofort auf der städtischen Webseite und in der Tourist Info Plön erhältlich.
Für Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Plön zur Verfügung. Bei speziellen oder überregionalen Fragen ist die Landesluftfahrtbehörde Schleswig-Holstein die zuständige Stelle für Genehmigungen und Auskünfte.
Hinweis:
Das Informationsblatt dient der allgemeinen Information. Es stellt keine rechtliche Grundlage dar und ersetzt keine Genehmigung der zuständigen Behörden.
Drohnenflüge Infoblatt