Die Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.holsteinischeschweiz.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind (noch) nicht barrierefrei:
- Informationen über die Website in Gebärdensprache fehlen.
- Die Seite ist nur eingeschränkt per Tastatur Steuerbar (nur über das Eye-Able Overlay-Tool möglich).
- Online-Formulare zeigen Fehler nicht direkt im Feld, der Time-Out wird nicht angezeigt und ist nicht anpassbar.
- Einige PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei.
- Videos können noch nicht per Knopf pausiert werden.
- Suchfunktion: Im geöffneten „Suche“-Layer besitzt das Sucheingabefeld keine programmatisch ermittelbare Beschriftung.
- Suchfunktion: Bei einer Breite von 320px (334px mit Scrollbar) erfolgt in den einzelnen Suchergebnissen kein vollständiger Umbruch in ein einspaltiges Layout. Dadurch werden die Überschriften der einzelnen Suchergebnisse nicht vollständig im sichtbaren Bereich dargestellt und überlagern zudem die Icons in der linken oberen Ecke eines Suchergebnisses, was die Zugänglichkeit der Inhalte weiter einschränkt.
- Im geöffneten „Suche“-Layer besitzt der Rahmen des Sucheingabefeldes, mit 1,4:1, ein zu geringes Kontrastverhältnis zur Hintergrundfarbe des Layers.
- Der Fokus per Tastatur funktioniert nicht immer und auf allen Elementen der Seite vollständig bzw. ist nicht immer sichtbar.
- Oberhalb des Inhaltsbereichs besitzt die Breadcrumbnavigation keinen vorangestellten Hinweis wie z.B. "Seitenpfad", "Sie sind hier" oder "Navigationspfad".
- Die Seiten besitzen unbeschriftete Navigations-Regionen, wodurch die Bedeutung der einzelnen Regionen nicht gut erkennbar ist, bspw. bei der Hauptnavigation.
- Nach dem Absenden des Kontaktformulars mit fehlerhaften bzw. fehlenden Eingaben, wird immer nur am jeweils ersten fehlerhaften Feld ein Tooltip eingeblendet (bspw. „Fülle dieses Feld aus“). Bei der weiteren Navigation im Formular wird der Tooltip ausgeblendet. Die anderen fehlerhaften Felder sind nicht sofort identifizierbar.
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
- Eye-Able Assist wurde integriert, um die Themen Tastatursteuerung, Kontrastverhältnisse, Bild Ausblendung, Farbschwächen, Schriftgrößen, Audio Ausgabe, Animation Ausblendung, Blaufilter, größerer Mauszeiger etc. abzudecken.
- Eine Erklärung zur Barrierefreiheit wurde integriert.
- Eine Seite zur Leichten Sprache wurde erstellt und gut sichtbar auf der Startseite & in der Navigation platziert.
- Die Überschriften wurden nach Vorschrift strukturiert.
- Alle Bilder wurden mit Alt-Texten versehen.
- Einige PDFs sind bereits barrierefrei (PDFs, die Prospekte oder Flyer darstellen, sind aktuell noch davon ausgeschlossen).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.06.25 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Fremdbewertung durch die Prüfstelle für barrierefreie IT vom 14.05.25.
Die Erklärung wurde zuletzt am 14.05.25 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter friederike.andersen@holsteinischeschweiz.de, Tel.: 04522-509525 an.
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de