Corona - Hinweise für Reisende
Ab 03. April 2022 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein neue Corona-Regelungen beschlossen. Die Masken- und Testpflicht bleibt in bestimmten Bereichen weiterhin bestehen. Grundsätzlich ist das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung empfohlen.
- In Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäusern und anderen Beherbergungsbetrieben besteht keine Maskenpflicht.
- Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt weiterhin die Maskenpflicht, einschließlich Schulbussen und Taxen.
- Bei Reiseverkehren (auch in Reisebussen) zu touristischen Zwecken und in den Innenräumen wird eine Mund- und Nasenbedeckung empfohlen.
- Für den Zugang zu Freizeit- und Kultureinrichtungen wird innerhalb geschlossener Räume und bei vermehrtem Besucheraufkommen als auch bei Gedränge, das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung empfohlen.
- Für die Gastronomie besteht keine Maskenpflicht.
- Für den Einzelhandel besteht keine Maskenpflicht.
- Bei Veranstaltungen informiert euch bitte immer vorab beim Veranstaltenden.
Bitte beachtet auch immer die detaillierten und aktuellsten Informationen der Landesregierung, diese haben wir euch weiter unten verlinkt.